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STUNDENPLAN Schuljahr 2011/2012 (einfach hier klicken)

 

 

FERIENORDNUNG IM SCHULJAHR 2011/12:

 

Schuljahresbeginn Mo, 12.09.2011
Nationalfeiertag Mi, 26.10.2011
Schulautonomer freier Tag Mo, 31.10.2011
Allerheiligen Di, 01.11.2011
Allerseelen Mi, 02.11.2011
Schulforum Do, 10.11.2011, 19:30 Uhr
Vortrag für alle Eltern „Ganzheitliches Lernen – ein guter Weg für mein Kind“ Do, 24.11.2011, 19:30 Uhr
Maria Empfängnis Do, 08.12.2011
Schulautonomer freier Tag Fr, 09.12.2011
Weihnachtsferien 24.12.2011 – 08.01.2012
Semesterferien 20.02. – 26.02.2012
Osterferien 31.03. – 10.04.2012
Schulautonomer freier Tag Mo, 30.04.2012
Staatsfeiertag Di, 01.05.2012
Festtag des Landespatrons Fr, 04.05.2012
Christi Himmelfahrt Do, 17.05.2012
Schulautonomer freier Tag Fr, 18.05.2012
Pfingstferien 26.05. – 29.05.2012
Fronleichnam Do, 07.06.2012
Schluss des Unterrichtsjahres Fr, 06.07.2012
Beginn des Schuljahres 2012/13 Mo, 10.09.2012
   
1. Elternsprechtag Di, 29.11.2011; 14 – 18 Uhr
2. Elternsprechtag Mi, 09.05.2012; 14 – 18 Uhr
   

 

SCHULFREIE TAGE:

 

In letzter Zeit gibt es vermehrt Anfragen bezüglich Beurlaubungen von Schülern. Als Gründe werden angegeben: Billigurlaube, Vermeidungen von Verkehrsstaus auf Straßen und Grenzübergängen, Einladungen usw.

Nach eingehender Beratung bei der Eröffnungskonferenz wird an unserer Schule folgende Regelung vorgestellt und beim Schulforum beschlossen:

 

Jeder Schüler / jede Schülerin kann innerhalb der gesamten Volksschulzeit bis zu fünf schulfreie Tage in Anspruch nehmen.

 

Ein Ansuchen ist bei der Klassenlehrerin (bei einem Tag) bzw. bei der Schulleitung rechtzeitig auszufüllen und abzugeben.

Für die Erlaubnis zum Fernbleiben ist die Schulbehörde 1. Instanz zuständig, es besteht kein Rechtsanspruch darauf und gegen die Entscheidung ist kein ordentliches Rechtsmittel zulässig.

Der Schulbesuch und das Fernbleiben vom Unterricht sind im österreichischen Schulpflichtgesetz geregelt. Als Rechtfertigungsgründe für die Verhinderung am Schulbesuch gelten: § 9.(3)
 

  1. Erkrankung des Schülers,

  2. mit der Gefahr der Übertragung verbundene Erkrankungen von Hausangehörigen des Schülers,

  3. Erkrankungen der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn sie der Hilfe des Schülers bedürfen,

  4. außergewöhnliche Ereignisse im Leben des Schülers, in der Familie oder im Hauswesen des Schülers,

  5. Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist.